Haben Kulturschaffende das Recht zu bestimmen, was mit ihren Kreationen passieren darf?

→ Eine Antwort auf die Frage von fon77 in gulli:

» Hat der Erschaffer eines kulturellen Guts (sei es Musik, Film, Spiel etc.) das Recht darüber zu bestimmen, was mit seiner Kreation passieren darf? «

Genau das ist eine Frage. Ja.

Und jetzt denke sie bitte zuende.

Nehmen wir an, die Künstlerin hat das Recht, darüber zu bestimmen, was wir damit machen dürfen.

Fragen wir also:

» Hat sie das Recht zu bestimmen, ob ich zu ihrem Lied meine Frau küssen darf? «

Hm, offensichtlich nicht, egal wie puritanisch sie ist. Suchen wir also weiter.

Nächste Frage:

» Hat sie das Recht zu bestimmen, dass ich ihr bei jedem Hören Geld geben muss? «

Da wird es etwas schwerer, aber tiefer zu graben bringt eine Antwort:

Um das Recht durchzusetzen, muss sie dafür sorgen, dass ich das Werk nicht ohne ihre Zustimmung nutzen kann. Wenn sie ihr Werk im Internet anbietet heißt das, dass sie meinen Rechner vollständig kontrollieren können muss, sonst könnte ich es ja einfach aufnehmen. Der Rechner gehört aber mir. Hat sie also das Recht, über meinen Rechner zu bestimmen, nur weil ich ihr Lied gekauft habe?

Und genau hier scheiden sich die Geister zwischen Medienindustrie und den Nutzern freier Software. Ich gehöre zur letzteren Gruppe: Niemand hat das Recht, meinen Rechner zu kontrollieren. Selbst die Polizei darf mich nur im Nachhinein bestrafen, wenn ich das Recht breche, denn sonst würde ein Generalverdacht auf der ganzen Bevölkerung liegen (es sei denn, sie haben einen signifikanten Anfangsverdacht gegen mich persönlich).

Jetzt gehen wir einen Schritt weiter.

» Hat die Schöpferin eines Kulturellen Werkes das Recht, mir zu verbieten, ihr Werk zu ändern und weiterzugeben? «

Und das ist, wo die Antworten von Vertretern freier Kultur und sonstigen Künstlern auseinander gehen.

Vom Gesetz her: Ja, hat sie. Von meinem ethischen Code her gesehen: Nein hat sie nicht. Sie schränkt dabei nämlich meine Freiheit ein (und jede Künstlerin hat von anderen gelernt und dabei genau diese Freiheit genutzt). Beispiel: Ich darf viele der Lieder, die ich vor über 20 Jahren während dem Ausflug mit dem Kindergarten gelernt habe, nicht aufnehmen und unentgeltlich ins Netz stellen, obwohl sie schon lange nicht mehr verfügbar sind. Die Lieder werden also künstlich aus dem kulturellen Gut der Gesellschaft herausgehalten.

Ich finde also, dass die Künstlerin mir (und anderen) nicht verbieten darf, ihre Werke zu ändern und weiterzugeben.

Aber gleichzeitig will ich, dass eine Künstlerin mit ihren Werken Geld verdienen kann.

Und hier muss immer wieder die Frage gestellt werden: Welche Rechte sind wir bereit, aufzugeben, damit Künstlerinnen Geld verdienen können?

Die Antwort darauf hängt immer von den aktuellen Technischen Möglichkeiten ab. Monopolrechte zusammen mit Zwangsmaßnahmen sind heutzutage meiner Meinung nach die falsche Antwort.

Also ist die Frage „Hat eine Künstlerin das Recht darüber zu bestimmen, was mit ihrer Kreation passieren darf?“ zwar wichtig, aber sie verfehlt die wirklich wichtige Frage:

» „Wie können wir Kultur am besten fördern?“ «

Denn auch nichtkommerzielle Weitergabe fördert die Kultur. Unser Staat bezahlt viel Geld dafür, dass wir alle über Bibliotheken Zugriff zu kulturellen Werken haben. Tauschbörsen erreichen das gleiche zu viel geringeren Kosten, aber statt sie gleichermaßen zu fördern werden Gesetze geschrieben, um sie zu bekämpfen.

Ein Versuch einer Antwort auf die Frage nach sinnvollen Strukturen ist „Geistiges Eigentum“ - Sinn des Urheberrechtes und staatlich garantierter Monopolrechte.

Eine einfachere Möglichkeit für jeden von uns ist, die Förderung von Autorinnen, die wir mögen, mit Mitteln wie LiberaPay selbst in die Hand zu nehmen.

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