Buffy-Slash ist jetzt strafbare Jugendpornographie?

Ich habe mich schon 2009 über den Unsinn des Verbots von Jugendpornographie aufgeregt. Damals habe ich gesagt

Wenn wir die Zensur nicht hier stoppen, was wird ihr dann als nächstes zum Opfer fallen?

Heute bin ich auf die Wikipedia-Seite zu Jugendpornographie gekommen, um eine Referenz für die Gesetzesänderung zu finden. Dabei bin ich hierauf gestoßen:

Am 27. Januar 2015 trat eine Verschärfung in Kraft. Unter den Begriff Jugendpornografie fallen nun pornografische Darstellungen, die „sexuelle Handlungen von, an oder vor Jugendlichen“ oder „ganz oder teilweise unbekleidete Jugendliche in unnatürlich geschlechtsbetonter Körperhaltung“ zeigen.
Jugendpornographie und § 184c

Da will man nur kurz vorbeischauen, und Wikipedia schockt einen. Die Verschärfung der Jugendpornographie ist:

Erweiterung des Anwendungsbereichs der §§ …184c StGB auf Schriften, die die Wiedergabe von ganz oder teilweise unbekleideten … Jugendlichen in unnatürlich geschlechtsbetonter Körperhaltung zum Gegenstand haben;
BT-Drs 18/2601 (Gesetzentwurf)

Wie passt die gerichtliche Definition von Pornographie zu dem Gesetzestext?

Pornographie liegt nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs und der Oberlandesgerichte vor, wenn eine Darstellung unter Ausklammerung aller sonstigen menschlichen Bezüge sexuelle Vorgänge in grob aufdringlicher Weise in den Vordergrund rückt und ihre Gesamttendenz ausschließlich oder überwiegend auf die Erregung eines sexuellen Reizes abzielt (vgl. BGHSt 37, 55 (60); 32, 40 (44 ff); OLG Karlsruhe NJW 1974, 2015 (2016); OLG Düsseldorf NJW 1974, 1474 (1475); ebenso BVerwG NJW 2002, 2966 (2969)).
KG Berlin 4. Strafsenat, 08.02.2008, Aktenzeichen (4) 1 Ss 312/07 (192/07)

Erschreckend ist, dass sie in einer früheren Fassung des Änderungsentwurfes das Wort pornographisch gestrichen hatten. Dank dafür, dass das Wort pornographisch drin blieb (und damit z.B. Sailor Moon weiterhin legal ist) geht wohl an Prof. Dr. Henning Ernst Müller und andere Juristen, die verhindert haben, dass die gesamte Jugendkommunikation auseinanderbricht. Danke!

Wer als jugendlich anzusehen ist, hatte übrigens gleich Brigitte Zypries verdeutlicht: Alle, die nicht offensichtlich alt sind:

»Auf die Kategorie "Scheinjugendlicher" bezogen bedeutet das, eine jugendpornographische Schrift liegt vor, wenn aus der Sicht eines verständigen Beobachters nicht sicher ausgeschlossen werden kann, dass die Darsteller Jugendliche sind.«
Brigitte Zypries, 03.07.2008 auf Abgeordnetenwatch.de

Hat jemand Herr der Ringe Slash (Fanfiction) gesagt? Oder Fanfiction zu Sailormoon? Oder sonstige Slash-Fanfiction über Anime (welche Anime-Figuren, die nicht explizit Greise sind, sehen älter aus als 18)? Oder über Buffy? Oder etwas anrüchige Gifs? (ist dein Twitter Feed strafbar, wenn jemand Bilder aus Dragonballs auf bestimmte Art zusammengeschnitten hat?)

(1) Mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe wird bestraft, wer
… 2. es unternimmt, einer anderen Person den Besitz an einer jugendpornographischen Schrift, die ein tatsächliches oder wirklichkeitsnahes Geschehen wiedergibt, zu verschaffen,
§184c

Wer wird unter diesen Umständen noch Slash Fanfiction veröffentlichen? Könnte ja eine Allegorie auf was sein, das wirklich passiert ist. Da muss doch nur jemand kommen und sagen „das ist aber zu wirklichkeitsnah, ich zeig dich an“. Hier stirbt ein Literaturgenre.

(ohne das Wort „pornographisch“ - das sie wie gesagt streichen wollten - wäre noch viel mehr als nur Slash illegal geworden)

Hoffen wir nur, dass unsere Gerichte bei der Anwendung der Gesetze mehr gesunden Menschenverstand walten lassen als unsere Politiker beim Schreiben…

PS: Nicht zu vergessen ist dabei, dass in der Gesetzesänderung noch etwas anderes reingemogelt wurde: »Erweiterung von § 201a StGB, so dass dem Anwendungsbereich auch Bildaufnahmen, die Personen in einer Weise zeigen, die geeignet ist, deren Ansehen erheblich zu schaden, oder Bildaufnahmen von einer unbekleideten Person unterfallen«. Genauer bedeutet das: Strafbar macht sich seit dem 27. Januar, wer »eine Bildaufnahme, die die Hilflosigkeit einer anderen Person zur Schau stellt, unbefugt herstellt…und dadurch den höchstpersönlichen Lebensbereich der abgebildeten Person verletzt« oder »wer unbefugt von einer anderen Person eine Bildaufnahme, die geeignet ist, dem Ansehen der abgebildeten Person erheblich zu schaden, einer dritten Person zugänglich macht«. Fotos zu machen (nicht nur zu verbreiten, zu machen!), die andere in hilflosen Situationen zeigen ist damit allgemein verboten, unabhängig vom Kontext, und wer jemandem ein Photo davon zeigt wie derjenige von Partner oder Partnerin betrogen wurde, kann dafür angezeigt werden. Pics or it didn’t happen…

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